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PflegeKaiser · Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel 2026

Pflegehilfsmittel können die Pflege zu Hause erleichtern, die Hygiene verbessern und pflegende Angehörige entlasten. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können bis zu 42 € monatlich übernommen werden.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Besonders wichtig sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, weil sie regelmäßig benötigt und nach der Nutzung entsorgt werden.

42 € monatlich für Verbrauchsprodukte
PG 1–5 bei häuslicher Pflege möglich
zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen
beantragen bei Pflegekasse oder Anbieter

Pflegehilfsmittel 2026 in der Übersicht

Die Pflegeversicherung unterscheidet vor allem zwischen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und technischen Pflegehilfsmitteln.

Bereich Leistung 2026 Beispiele
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € monatlich Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen
Technische Pflegehilfsmittel je nach Bedarf und Bewilligung Pflegebett, Lagerungshilfen, Hausnotruf
Anspruch bei Pflegegrad 1 bis 5 möglich Voraussetzung ist in der Regel häusliche Pflege
Kombination zusätzlich möglich Zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegedienst oder Entlastungsbetrag

Stand: 2026. Entscheidend ist immer, ob die Pflegekasse den Bedarf anerkennt und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden regelmäßig benötigt und nach Benutzung entsorgt. Sie helfen vor allem bei Hygiene, Schutz und Pflege im häuslichen Umfeld.

🧤

Einmalhandschuhe

Einmalhandschuhe schützen Pflegebedürftige und Pflegepersonen bei pflegerischen Tätigkeiten.

🧴

Desinfektionsmittel

Händedesinfektion und Flächendesinfektion können helfen, Hygiene im Pflegealltag sicherzustellen.

🛏️

Bettschutzeinlagen

Einmal-Bettschutzeinlagen schützen Matratzen und erleichtern die Pflege bei Inkontinenz oder Wundversorgung.

😷

Mundschutz

Mundschutz kann in bestimmten Pflegesituationen zusätzlichen Schutz bieten.

🧼

Schutzschürzen

Schutzschürzen können Pflegepersonen bei Tätigkeiten mit erhöhtem Hygienebedarf unterstützen.

📦

Pflegebox

Viele Anbieter stellen monatliche Pflegeboxen zusammen, die direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden können.

Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder Sicherheit geben. Sie werden in der Regel nach Bedarf geprüft und müssen von der Pflegekasse bewilligt werden.

🛌

Pflegebett

Ein Pflegebett kann Pflege erleichtern, Lagerung verbessern und Transfers sicherer machen.

🪑

Lagerungs- und Transferhilfen

Hilfen zur Lagerung oder zum Umsetzen können Pflegepersonen entlasten und Stürze vermeiden helfen.

📞

Hausnotruf

Ein Hausnotruf kann Sicherheit geben, wenn die pflegebedürftige Person allein lebt oder sturzgefährdet ist.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel kommen grundsätzlich bei Pflegegrad 1 bis 5 infrage, wenn die Pflege zu Hause oder in einer häuslichen Umgebung erfolgt und die Hilfsmittel für die Pflege notwendig sind.

1

Pflegegrad 1

Auch bei Pflegegrad 1 können Pflegehilfsmittel wichtig sein, obwohl noch kein Pflegegeld besteht.

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2

Pflegegrad 2

Pflegehilfsmittel können zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegedienst und Entlastungsbetrag genutzt werden.

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3

Pflegegrad 3

Bei höherem Unterstützungsbedarf werden Pflegehilfsmittel im Alltag häufig wichtiger.

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4

Pflegegrad 4

Bei hohem Pflegebedarf können Hygiene- und technische Hilfsmittel Angehörige stark entlasten.

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5

Pflegegrad 5

Bei sehr hohem Pflegebedarf sind Pflegehilfsmittel oft ein fester Bestandteil der Versorgung.

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🧭

Pflegegrade vergleichen

Alle Pflegegrade und Leistungen in einer übersichtlichen Vergleichsseite.

Vergleich öffnen →

Praxisbeispiel: Pflegehilfsmittel im Alltag

Frau Schuster hat Pflegegrad 2 und lebt zu Hause. Ihre Tochter unterstützt sie bei der Körperpflege und im Haushalt. Für die Pflege werden regelmäßig Einmalhandschuhe, Händedesinfektion und Bettschutzeinlagen benötigt.

Diese Verbrauchsprodukte können über Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € monatlich abgerechnet werden. Dadurch entstehen der Familie weniger laufende Zusatzkosten im Pflegealltag.

Häufige Fehler bei Pflegehilfsmitteln

Pflegehilfsmittel werden oft nicht beantragt, obwohl sie im Alltag regelmäßig benötigt werden. Auch der Unterschied zwischen Verbrauchsprodukten und technischen Hilfsmitteln ist häufig unklar.

⚠️

Anspruch nicht nutzen

Viele Familien kaufen Verbrauchsprodukte selbst, obwohl eine Kostenübernahme bis zu 42 € monatlich möglich sein kann.

Falsche Produkte erwarten

Nicht jedes Produkt ist ein Pflegehilfsmittel. Entscheidend ist, ob es anerkannt und für die Pflege notwendig ist.

📅

Technische Hilfsmittel zu spät prüfen

Ein Pflegebett, Lagerungshilfen oder Hausnotruf können die Pflege deutlich erleichtern und sollten frühzeitig geprüft werden.

Möchten Sie wissen, welche Pflegehilfsmittel Ihnen zustehen?

Wir helfen Ihnen dabei, Pflegehilfsmittel, Entlastungsbetrag, Pflegegeld, Pflegedienst und weitere Ansprüche sinnvoll einzuordnen.

Ansprüche prüfen lassen

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Wie hoch ist der Betrag für Pflegehilfsmittel 2026?

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können bis zu 42 € monatlich übernommen werden.

Wer bekommt Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel können bei Pflegegrad 1 bis 5 infrage kommen, wenn die Pflege zu Hause erfolgt und die Hilfsmittel für die Pflege notwendig sind.

Welche Pflegehilfsmittel zählen zum Verbrauch?

Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen.

Was sind technische Pflegehilfsmittel?

Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Hilfsmittel wie Pflegebett, Lagerungshilfen oder Hausnotruf. Sie werden nach Bedarf geprüft und müssen bewilligt werden.

Muss man Pflegehilfsmittel beantragen?

Ja. Pflegehilfsmittel müssen bei der Pflegekasse beantragt oder über einen Anbieter zur Genehmigung eingereicht werden.

Kann man Pflegehilfsmittel zusätzlich zum Pflegegeld nutzen?

Ja. Pflegehilfsmittel können zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag genutzt werden.

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