Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich. Er wird nicht frei ausgezahlt, sondern zweckgebunden für anerkannte Angebote eingesetzt.
Mehr zum Entlastungsbetrag →Pflegegrad 1 bedeutet: Es liegt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Auch wenn es noch kein Pflegegeld gibt, bestehen wichtige Ansprüche auf Entlastung, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung, Beratung und Unterstützung im Alltag.
Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wurde. Häufig geht es noch nicht um umfangreiche Pflege, sondern um Entlastung im Alltag, Sicherheit zu Hause, Beratung und vorbeugende Unterstützung.
Bei Pflegegrad 1 stehen vor allem unterstützende und vorbeugende Leistungen im Mittelpunkt. Pflegegeld und reguläre Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.
| Leistung | Betrag bei Pflegegrad 1 | Wofür? |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich | Für anerkannte Unterstützung im Alltag, Betreuung oder hauswirtschaftliche Hilfe |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € monatlich | Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis zu 4.180 € je Maßnahme | Zum Beispiel Badumbau, Haltegriffe, Türverbreiterung oder Barriereabbau |
| Pflegeberatung | Anspruch besteht | Beratung zu Pflegeleistungen, Versorgung und nächsten Schritten |
| Pflegekurse für Angehörige | kostenlos möglich | Praktische Unterstützung für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen |
| Vollstationäre Pflege | 131 € monatlich | Zuschuss bei vollstationärer Pflege |
| Pflegegeld | kein Anspruch | Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2 |
| Reguläre Pflegesachleistungen | kein Anspruch | Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2 |
Stand: 2026. Die wichtigsten Pflegegrad-1-Leistungen sind der Entlastungsbetrag von 131 €, Pflegehilfsmittel bis 42 € und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung bis 4.180 €.
Pflegegrad 1 wird oft unterschätzt. Gerade am Anfang können die Leistungen helfen, den Alltag zu stabilisieren und eine Verschlechterung möglichst lange hinauszuzögern.
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich. Er wird nicht frei ausgezahlt, sondern zweckgebunden für anerkannte Angebote eingesetzt.
Mehr zum Entlastungsbetrag →Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können bis zu 42 € monatlich übernommen werden.
Mehr zu Pflegehilfsmitteln →Zuschüsse können helfen, die Wohnung sicherer und pflegegerechter zu gestalten.
Mehr zum Wohnumbau →Eine Beratung hilft dabei, vorhandene Ansprüche zu verstehen und die Versorgung frühzeitig zu planen.
Ansprüche prüfen lassen →Angehörige können lernen, wie sie sicher unterstützen, Überforderung vermeiden und den Alltag besser organisieren.
Mehr zur Unterstützung →Bei Pflegegrad 1 gibt es noch kein Pflegegeld. Ein Höherstufungsantrag kann sinnvoll sein, wenn der Hilfebedarf zunimmt.
Pflegegrad prüfen →Herr Schneider lebt allein zu Hause. Er kommt im Alltag noch weitgehend zurecht, benötigt aber Unterstützung beim Einkaufen, bei schweren Hausarbeiten und bei der Organisation von Terminen.
Mit Pflegegrad 1 kann er den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für anerkannte Unterstützung im Alltag nutzen. Zusätzlich können Pflegehilfsmittel und bei Bedarf Zuschüsse für eine sichere Wohnumgebung beantragt werden, zum Beispiel für Haltegriffe im Bad.
Auch bei Pflegegrad 1 können Leistungen verloren gehen, wenn sie nicht bekannt sind oder nicht beantragt werden.
Der Entlastungsbetrag wird häufig nicht ausgeschöpft, weil unklar ist, welche Anbieter und Leistungen anerkannt sind.
Kleine Anpassungen wie Haltegriffe, bessere Zugänge oder Badumbauten können den Alltag sicherer machen.
Wenn der Hilfebedarf steigt, sollte rechtzeitig geprüft werden, ob Pflegegrad 2 oder ein höherer Pflegegrad möglich ist.
Wir helfen Ihnen dabei, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung, Beratung und mögliche nächste Schritte richtig einzuordnen.
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen vor allem der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung und Beratung im Mittelpunkt.
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich. Er ist zweckgebunden und wird in der Regel gegen Nachweis oder über anerkannte Anbieter abgerechnet.
Reguläre Pflegesachleistungen gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber der Entlastungsbetrag für anerkannte Unterstützungsangebote oder bestimmte Leistungen eingesetzt werden.
Wenn der Unterstützungsbedarf zunimmt, zum Beispiel bei Körperpflege, Mobilität, Medikamenten, Haushalt oder Orientierung, kann ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein.