Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Vor allem Entlastung, Beratung und Zuschüsse sind wichtig.
Leistungen ansehen →Welche Ansprüche bestehen bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5? Hier finden Sie die wichtigsten Pflegekassenleistungen übersichtlich erklärt — von Pflegegeld und Pflegesachleistungen bis zu Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Pflegehilfsmitteln.
Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher fallen viele Leistungen der Pflegekasse aus.
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Vor allem Entlastung, Beratung und Zuschüsse sind wichtig.
Leistungen ansehen →Erhebliche Beeinträchtigung. Ab hier sind Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich.
Leistungen ansehen →Schwere Beeinträchtigung. Die monatlichen Leistungsbeträge steigen deutlich an.
Leistungen ansehen →Schwerste Beeinträchtigung. Meist besteht ein hoher regelmäßiger Unterstützungsbedarf.
Leistungen ansehen →Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Leistungen ansehen →Die folgende Tabelle zeigt zentrale monatliche Leistungen der Pflegeversicherung. Viele weitere Leistungen können zusätzlich infrage kommen.
| Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld monatlich | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen monatlich | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag monatlich | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Tages- und Nachtpflege monatlich | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Vollstationäre Pflege monatlich | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Stand: 2026. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Kombinationsleistung verbunden werden.
Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es weitere Ansprüche, die häufig übersehen oder nicht vollständig genutzt werden.
Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause privat organisiert wird.
Zum Pflegegeld →Für ambulante Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst.
Zu Sachleistungen →131 € monatlich für anerkannte Unterstützung im Alltag.
Mehr erfahren →Wenn die private Pflegeperson verhindert ist und Ersatzpflege benötigt wird.
Mehr erfahren →Vorübergehende stationäre Pflege, etwa nach Krankenhausaufenthalt.
Mehr erfahren →Bis zu 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Mehr erfahren →Wir helfen Ihnen, die aktuelle Pflegesituation einzuordnen und die nächsten Schritte für Antrag, Höherstufung oder Leistungsnutzung zu planen.
Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, aber unter anderem auf den Entlastungsbetrag.
Pflegegrad 1 beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Ab Pflegegrad 2 spricht man von einer erheblichen Beeinträchtigung; dadurch kommen unter anderem Pflegegeld und Pflegesachleistungen hinzu.
Ja. Wenn der Unterstützungsbedarf steigt, kann bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragt werden. Danach erfolgt in der Regel eine erneute Begutachtung.
Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Begutachtung in der Regel durch den Medizinischen Dienst. Bei privat Versicherten ist meist Medicproof zuständig.