Pflegegrad 1
Kein Pflegegeld, aber Anspruch auf Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und weitere Unterstützung.
Pflegegrad 1 ansehen →Wie viel Pflegegeld steht Ihnen zu? Hier finden Sie die aktuellen Pflegegeldbeträge für Pflegegrad 2, 3, 4 und 5, die wichtigsten Voraussetzungen, Hinweise zur Auszahlung und Tipps zur Kombination mit einem Pflegedienst.
Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegekasse für Menschen mit mindestens Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause privat organisiert wird. Das bedeutet: Angehörige, Freunde, Nachbarn oder andere private Pflegepersonen übernehmen die Versorgung ganz oder teilweise.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad. Bei Pflegegrad 1 besteht noch kein Anspruch auf Pflegegeld.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | Entlastungsbetrag und weitere unterstützende Leistungen möglich |
| Pflegegrad 2 | 347 € monatlich | Pflegegeld erstmals ab Pflegegrad 2 möglich |
| Pflegegrad 3 | 599 € monatlich | Bei schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 4 | 800 € monatlich | Bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 5 | 990 € monatlich | Höchster Pflegegrad mit besonderen Anforderungen an die Versorgung |
Stand: 2026. Pflegegeld wird in der Regel monatlich an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Wählen Sie den passenden Pflegegrad, um alle weiteren Leistungen wie Entlastungsbetrag, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Pflegehilfsmittel zu sehen.
Kein Pflegegeld, aber Anspruch auf Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und weitere Unterstützung.
Pflegegrad 1 ansehen →347 € Pflegegeld monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder private Pflegepersonen.
Pflegegrad 2 ansehen →599 € Pflegegeld monatlich bei schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 3 ansehen →800 € Pflegegeld monatlich bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 4 ansehen →990 € Pflegegeld monatlich bei schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen.
Pflegegrad 5 ansehen →Alle Pflegegrade und Leistungen in einer übersichtlichen Vergleichsseite.
Vergleich öffnen →Pflegegeld wird gezahlt, wenn ein anerkannter Pflegegrad von mindestens 2 vorliegt und die Pflege zu Hause sichergestellt ist. Die Pflege muss nicht zwingend durch eine Fachkraft erfolgen. Häufig übernehmen Angehörige, Ehepartner, Kinder, Freunde oder Nachbarn die Versorgung.
Pflegegeld ist für die häusliche Pflege gedacht. Die pflegebedürftige Person lebt also zu Hause oder in einer häuslichen Umgebung.
Die Pflege wird ganz oder teilweise durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen organisiert.
Pflegegeld wird nicht automatisch gezahlt. Es muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden. Das nennt man Kombinationsleistung. Sie ist sinnvoll, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst hilft.
Die Pflege wird vollständig privat organisiert. Die pflegebedürftige Person erhält das volle Pflegegeld.
Ein ambulanter Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Pflegesachleistungen ansehen →Wird nur ein Teil der Pflegesachleistungen genutzt, kann der verbleibende Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Mehr zur Kombinationsleistung →Frau Sommer hat Pflegegrad 3 und lebt weiterhin zu Hause. Ihre Tochter unterstützt sie täglich beim Einkaufen, bei der Körperpflege und bei der Organisation von Medikamenten. Da die Pflege überwiegend privat organisiert wird, erhält Frau Sommer monatlich 599 € Pflegegeld.
Später kommt zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst für einzelne Tätigkeiten hinzu. Dann kann geprüft werden, ob eine Kombinationsleistung sinnvoll ist. So lassen sich Angehörigenpflege und professionelle Unterstützung besser miteinander verbinden.
Pflegegeld ist einfach zu verstehen, aber in der Praxis gibt es einige Punkte, die häufig übersehen werden.
Pflegegeld wird in der Regel monatlich ausgezahlt. Entscheidend ist, dass der Antrag bewilligt wurde und die häusliche Pflege sichergestellt ist.
Wer Pflegegeld erhält, muss regelmäßig Beratungsbesuche nachweisen. Diese sollen die Qualität der häuslichen Pflege sichern und Angehörige unterstützen.
Wenn die Pflegeperson verhindert ist, kann Ersatzpflege genutzt werden. Pflegegeld kann während bestimmter Zeiträume anteilig weitergezahlt werden.
Mehr zur Verhinderungspflege →Wenn vorübergehend stationäre Pflege nötig ist, kann Kurzzeitpflege helfen, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.
Mehr zur Kurzzeitpflege →Zusätzlich zum Pflegegeld kann der Entlastungsbetrag genutzt werden, zum Beispiel für anerkannte Unterstützung im Alltag.
Mehr zum Entlastungsbetrag →Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können zusätzlich beantragt werden, etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
Mehr zu Pflegehilfsmitteln →Viele Familien verschenken Leistungen, weil Pflegegeld isoliert betrachtet wird. Sinnvoll ist fast immer ein Blick auf alle Ansprüche der Pflegekasse.
Pflegegeld ist wichtig, aber häufig nicht ausreichend. Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Tagespflege und Verhinderungspflege werden oft vergessen.
Wenn Angehörige und Pflegedienst gemeinsam versorgen, sollte die Kombinationsleistung geprüft werden.
Wenn der Hilfebedarf steigt, kann ein höherer Pflegegrad möglich sein. Dadurch können auch höhere Leistungen entstehen.
Wir helfen Ihnen dabei, Pflegegeld, Pflegedienst, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und weitere Ansprüche sinnvoll einzuordnen.
Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 € und Pflegegrad 5: 990 € monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 können aber andere Leistungen wie der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung wichtig sein.
Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause privat organisiert wird und die Pflegekasse den Anspruch bewilligt hat.
Ja. Das nennt man Kombinationsleistung. Dabei wird ein Teil der Pflegesachleistungen für den Pflegedienst genutzt, und der nicht verbrauchte Anteil kann anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Pflegegeld wird in der Regel an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Diese kann das Geld nutzen, um die private Pflege zu organisieren und Pflegepersonen anzuerkennen.
Ja. Pflegegeld wird bei der Pflegekasse beantragt. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab Pflegegrad 2.