Pflegegeld
Das Pflegegeld beträgt 347 € monatlich. Es wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen organisiert wird.
Mehr zum Pflegegeld →Pflegegrad 2 ist für viele Familien der erste große Schritt in die Pflegeversicherung. Ab Pflegegrad 2 bestehen Ansprüche auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege und weitere Unterstützung.
Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Betroffene können viele Dinge im Alltag noch teilweise selbst erledigen, benötigen aber regelmäßig Unterstützung, zum Beispiel bei Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Medikamenten, Haushalt oder Tagesstruktur.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Ansprüche bei Pflegegrad 2. Einige Leistungen werden monatlich gezahlt, andere stehen jährlich oder anlassbezogen zur Verfügung.
| Leistung | Betrag bei Pflegegrad 2 | Wofür? |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 € monatlich | Wenn die Pflege zu Hause privat organisiert wird |
| Pflegesachleistungen | 796 € monatlich | Für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich | Für anerkannte Unterstützung im Alltag |
| Tages- und Nachtpflege | 721 € monatlich | Für teilstationäre Pflege zusätzlich zur häuslichen Pflege |
| Vollstationäre Pflege | 805 € monatlich | Zuschuss zu pflegebedingten Kosten im Pflegeheim |
| Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege | bis zu 3.539 € jährlich | Gemeinsamer Jahresbetrag für Ersatzpflege und Kurzzeitpflege |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € monatlich | Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis zu 4.180 € je Maßnahme | Zum Beispiel Badumbau, Türverbreiterung oder Treppenhilfe |
Stand: 2026. Entscheidend ist immer die individuelle Situation und die Bewilligung durch die Pflegekasse.
Pflegegrad 2 bietet deutlich mehr Möglichkeiten als nur Pflegegeld. Viele Familien nutzen mehrere Leistungen parallel.
Das Pflegegeld beträgt 347 € monatlich. Es wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen organisiert wird.
Mehr zum Pflegegeld →Pflegesachleistungen betragen bis zu 796 € monatlich und können für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst genutzt werden.
Mehr zu Sachleistungen →Pflegegeld und Pflegedienst können kombiniert werden. Wird nur ein Teil der Sachleistungen genutzt, kann anteilig Pflegegeld ausgezahlt werden.
Mehr zur Kombination →Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Mehr zum Entlastungsbetrag →Wenn die Pflegeperson ausfällt, kann Ersatzpflege finanziert werden — zum Beispiel bei Urlaub, Krankheit oder wichtigen Terminen.
Mehr zur Verhinderungspflege →Kurzzeitpflege hilft, wenn vorübergehend eine stationäre Pflege nötig ist, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.
Mehr zur Kurzzeitpflege →Für teilstationäre Pflege stehen bei Pflegegrad 2 bis zu 721 € monatlich zur Verfügung. Das kann pflegende Angehörige spürbar entlasten.
Mehr zur Tagespflege →Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können bis zu 42 € monatlich übernommen werden.
Mehr zu Pflegehilfsmitteln →Für Maßnahmen, die die Pflege zu Hause erleichtern, kann ein Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme möglich sein.
Mehr zum Wohnumbau →Frau Müller lebt zu Hause und wird überwiegend von ihrer Tochter unterstützt. Sie benötigt Hilfe beim Duschen, beim Anziehen, bei der Medikamenteneinnahme und im Haushalt. Da die Pflege privat organisiert wird, erhält Frau Müller monatlich 347 € Pflegegeld.
Zusätzlich kann sie den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für anerkannte Unterstützung im Alltag nutzen, zum Beispiel für Hilfe im Haushalt. Wenn ihre Tochter im Urlaub ist oder krank wird, kann außerdem das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Viele Ansprüche werden nicht genutzt, weil sie nicht bekannt sind oder falsch beantragt werden.
Pflegegeld ist wichtig, aber oft nicht die einzige sinnvolle Leistung. Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Tagespflege werden häufig vergessen.
Viele Leistungen müssen beantragt werden. Häufig ist das Datum der Antragstellung entscheidend.
Wenn Angehörige pflegen und zusätzlich ein Pflegedienst hilft, kann eine Kombinationsleistung sinnvoll sein.
Wir helfen Ihnen dabei, Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und weitere Leistungen sinnvoll einzuordnen.
Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 347 € monatlich. Es wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause privat organisiert wird.
Bei Pflegegrad 2 stehen bis zu 796 € monatlich für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Diese können für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst genutzt werden.
Ja. Bei Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können als Kombinationsleistung verbunden werden. Das ist sinnvoll, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und zusätzlich ein Pflegedienst unterstützt.
Häufig übersehen werden der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Tagespflege und die Möglichkeiten der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.