Pflegegeld
Das Pflegegeld beträgt 599 € monatlich. Es wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen organisiert wird.
Mehr zum Pflegegeld →Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene benötigen regelmäßig und in mehreren Lebensbereichen Unterstützung. Die Pflegekasse stellt dafür deutlich höhere Leistungen bereit als bei Pflegegrad 2.
Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Häufig benötigen Betroffene täglich Hilfe bei Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Medikamenten, Haushalt, Orientierung oder Tagesstruktur.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Ansprüche bei Pflegegrad 3. Einige Leistungen werden monatlich gezahlt, andere stehen jährlich oder anlassbezogen zur Verfügung.
| Leistung | Betrag bei Pflegegrad 3 | Wofür? |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 599 € monatlich | Wenn die Pflege zu Hause privat organisiert wird |
| Pflegesachleistungen | 1.497 € monatlich | Für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich | Für anerkannte Unterstützung im Alltag |
| Tages- und Nachtpflege | 1.357 € monatlich | Für teilstationäre Pflege zusätzlich zur häuslichen Pflege |
| Vollstationäre Pflege | 1.319 € monatlich | Zuschuss zu pflegebedingten Kosten im Pflegeheim |
| Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege | bis zu 3.539 € jährlich | Gemeinsamer Jahresbetrag für Ersatzpflege und Kurzzeitpflege |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € monatlich | Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis zu 4.180 € je Maßnahme | Zum Beispiel Badumbau, Türverbreiterung, Rampen oder Haltegriffe |
Stand: 2026. Entscheidend ist immer die individuelle Situation und die Bewilligung durch die Pflegekasse.
Bei Pflegegrad 3 besteht meist ein höherer Unterstützungsbedarf. Deshalb ist es besonders wichtig, Pflegegeld, Pflegedienst, Entlastung und Ersatzpflege sinnvoll zu kombinieren.
Das Pflegegeld beträgt 599 € monatlich. Es wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen organisiert wird.
Mehr zum Pflegegeld →Pflegesachleistungen betragen bis zu 1.497 € monatlich und können für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst genutzt werden.
Mehr zu Sachleistungen →Pflegegeld und Pflegedienst können kombiniert werden. Wird nur ein Teil der Sachleistungen genutzt, kann anteilig Pflegegeld ausgezahlt werden.
Mehr zur Kombination →Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Mehr zum Entlastungsbetrag →Wenn die Pflegeperson ausfällt, kann Ersatzpflege finanziert werden — zum Beispiel bei Urlaub, Krankheit oder wichtigen Terminen.
Mehr zur Verhinderungspflege →Kurzzeitpflege hilft, wenn vorübergehend eine stationäre Pflege nötig ist, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Krisensituation.
Mehr zur Kurzzeitpflege →Für teilstationäre Pflege stehen bei Pflegegrad 3 bis zu 1.357 € monatlich zur Verfügung. Das kann Angehörige spürbar entlasten.
Mehr zur Tagespflege →Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können bis zu 42 € monatlich übernommen werden.
Mehr zu Pflegehilfsmitteln →Für Maßnahmen, die die Pflege zu Hause erleichtern, kann ein Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme möglich sein.
Mehr zum Wohnumbau →Herr Becker lebt zu Hause und wird von seiner Ehefrau unterstützt. Er benötigt täglich Hilfe beim Waschen, Anziehen, bei der Medikamenteneinnahme und bei der Orientierung im Tagesablauf. Da ein Teil der Pflege privat organisiert wird, kann Pflegegeld genutzt werden.
Zusätzlich kommt zweimal pro Woche ein ambulanter Pflegedienst. In diesem Fall kann eine Kombinationsleistung sinnvoll sein: Ein Teil des Budgets wird für den Pflegedienst genutzt, der verbleibende Anteil kann anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Gerade bei höherem Pflegebedarf werden Leistungen oft nicht vollständig ausgeschöpft.
Viele Angehörige warten zu lange, bevor sie Tagespflege, Entlastungsbetrag oder Ersatzpflege nutzen. Dadurch steigt das Risiko von Überforderung.
Viele Leistungen müssen aktiv beantragt werden. Häufig ist das Datum der Antragstellung entscheidend.
Wenn Angehörige und Pflegedienst gemeinsam versorgen, sollte geprüft werden, welche Kombination finanziell und praktisch am besten passt.
Wir helfen Ihnen dabei, Pflegegeld, Pflegedienst, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und weitere Leistungen sinnvoll einzuordnen.
Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 599 € monatlich. Es wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause privat organisiert wird.
Bei Pflegegrad 3 stehen bis zu 1.497 € monatlich für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Diese können für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst genutzt werden.
Ja. Bei Pflegegrad 3 besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können als Kombinationsleistung verbunden werden. Das ist sinnvoll, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und zusätzlich ein Pflegedienst unterstützt.
Häufig übersehen werden der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Tagespflege sowie die Möglichkeiten der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.