Pflegegrad 1
Kein regulärer Anspruch auf Pflegesachleistungen, aber andere unterstützende Leistungen können wichtig sein.
Pflegegrad 1 ansehen →Pflegesachleistungen unterstützen die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Hier erfahren Sie, wie hoch die Beträge 2026 sind, wer Anspruch hat und wie sich Pflegesachleistungen mit Pflegegeld kombinieren lassen.
Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegedienst unterstützt zum Beispiel bei Körperpflege, Mobilität, Ernährung, hauswirtschaftlicher Versorgung oder pflegerischer Betreuung und rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad. Pflegegrad 1 hat keinen regulären Anspruch auf Pflegesachleistungen.
| Pflegegrad | Pflegesachleistungen 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein regulärer Anspruch | Unterstützende Leistungen wie Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel möglich |
| Pflegegrad 2 | 796 € monatlich | Für Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € monatlich | Bei schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € monatlich | Bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € monatlich | Höchster Leistungsbetrag für ambulante Pflegedienste |
Stand: 2026. Pflegesachleistungen werden in der Regel nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern vom ambulanten Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Wählen Sie den passenden Pflegegrad, um alle weiteren Ansprüche wie Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Pflegehilfsmittel zu sehen.
Kein regulärer Anspruch auf Pflegesachleistungen, aber andere unterstützende Leistungen können wichtig sein.
Pflegegrad 1 ansehen →Bis zu 796 € monatlich für ambulante Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst.
Pflegegrad 2 ansehen →Bis zu 1.497 € monatlich für ambulante Pflegeleistungen.
Pflegegrad 3 ansehen →Bis zu 1.859 € monatlich für einen ambulanten Pflegedienst.
Pflegegrad 4 ansehen →Bis zu 2.299 € monatlich für ambulante Pflegeleistungen.
Pflegegrad 5 ansehen →Alle Pflegegrade und Leistungen in einer übersichtlichen Vergleichsseite.
Vergleich öffnen →Pflegesachleistungen können genutzt werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und ein zugelassener ambulanter Pflegedienst Leistungen in der häuslichen Pflege erbringt. Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zum jeweiligen monatlichen Höchstbetrag des Pflegegrades.
Die Versorgung findet zu Hause oder in einer häuslichen Umgebung statt, nicht dauerhaft im Pflegeheim.
Die Leistungen müssen durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht werden.
Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab.
Pflegesachleistungen müssen nicht immer vollständig ausgeschöpft werden. Wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und zusätzlich ein Pflegedienst eingesetzt wird, kann die sogenannte Kombinationsleistung sinnvoll sein.
Der Pflegedienst übernimmt die Versorgung bis zum jeweiligen monatlichen Höchstbetrag der Pflegesachleistungen.
Die Pflege wird privat organisiert. Dann kann statt Pflegesachleistungen Pflegegeld gezahlt werden.
Mehr zum Pflegegeld →Wird nur ein Teil der Pflegesachleistungen genutzt, kann der verbleibende Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Mehr zur Kombinationsleistung →Herr Neumann hat Pflegegrad 3 und lebt zu Hause. Seine Tochter übernimmt viele Aufgaben im Alltag, aber für Körperpflege und Medikamentengabe kommt zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst.
Der Pflegedienst kann seine Leistungen bis zum Höchstbetrag von 1.497 € monatlich über Pflegesachleistungen abrechnen. Wird dieses Budget nicht vollständig genutzt, kann geprüft werden, ob zusätzlich anteilig Pflegegeld ausgezahlt wird.
Pflegesachleistungen sind hilfreich, wenn professionelle Unterstützung benötigt wird. In der Praxis sollten Umfang, Kosten und Kombination mit anderen Leistungen gut geplant werden.
Klären Sie mit dem Pflegedienst, welche Leistungen regelmäßig benötigt werden und wie das Monatsbudget genutzt wird.
Wenn Angehörige weiterhin mitpflegen, kann eine Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld sinnvoll sein.
Kombinationsleistung ansehen →Zusätzlich kann der Entlastungsbetrag für anerkannte Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Mehr zum Entlastungsbetrag →Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zur ambulanten Pflege genutzt werden und Angehörige entlasten.
Mehr zur Tagespflege →Wenn Angehörige verhindert sind, kann Ersatzpflege über Verhinderungspflege organisiert werden.
Mehr zur Verhinderungspflege →Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können zusätzlich beantragt werden.
Mehr zu Pflegehilfsmitteln →Viele Familien wissen nicht genau, wie Pflegesachleistungen abgerechnet werden oder wie sie mit Pflegegeld verbunden werden können.
Wird der Pflegedienst nur selten genutzt, bleibt ein Teil des Budgets möglicherweise ungenutzt. Dann sollte die Kombinationsleistung geprüft werden.
Wer Pflegesachleistungen nutzt, verliert nicht automatisch das gesamte Pflegegeld. Bei der Kombinationsleistung kann anteilig Pflegegeld bleiben.
Wenn sich der Pflegebedarf verändert, sollte auch der Einsatz des Pflegedienstes angepasst werden.
Wir helfen Ihnen dabei, Pflegedienst, Pflegegeld, Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag und weitere Ansprüche sinnvoll einzuordnen.
Pflegegrad 2: 796 €, Pflegegrad 3: 1.497 €, Pflegegrad 4: 1.859 € und Pflegegrad 5: 2.299 € monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen regulären Anspruch auf Pflegesachleistungen.
Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 nutzen, wenn ein zugelassener ambulanter Pflegedienst Leistungen in der häuslichen Pflege erbringt.
Nein. Pflegesachleistungen werden in der Regel nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Der ambulante Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Ja. Wenn nur ein Teil der Pflegesachleistungen genutzt wird, kann der nicht verbrauchte Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Das nennt man Kombinationsleistung.
Bei Pflegegrad 1 besteht kein regulärer Anspruch auf Pflegesachleistungen. Es können aber andere Leistungen wie Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Beratung wichtig sein.
Pflegegeld wird bei privater Pflege gezahlt. Pflegesachleistungen werden genutzt, wenn ein ambulanter Pflegedienst Leistungen erbringt und direkt mit der Pflegekasse abrechnet.