Hilfe im Haushalt
Unterstützung beim Reinigen der Wohnung, Einkaufen, Wäsche, Kochen oder anderen hauswirtschaftlichen Aufgaben.
Der Entlastungsbetrag unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag. Er beträgt 131 € monatlich und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung, Betreuung oder Entlastung eingesetzt werden.
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegekasse. Er soll Pflegebedürftige im Alltag unterstützen und pflegende Angehörige entlasten. Anspruch besteht grundsätzlich ab Pflegegrad 1, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Entlastungsbetrag ist bei allen Pflegegraden gleich hoch. Anders als Pflegegeld wird er nicht einfach monatlich überwiesen, sondern für anerkannte Leistungen verwendet.
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € monatlich | Besonders wichtig, da kein Pflegegeld besteht |
| Pflegegrad 2 | 131 € monatlich | Zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen möglich |
| Pflegegrad 3 | 131 € monatlich | Zur Entlastung im Alltag nutzbar |
| Pflegegrad 4 | 131 € monatlich | Kann Angehörige bei hohem Pflegebedarf entlasten |
| Pflegegrad 5 | 131 € monatlich | Auch bei sehr hohem Pflegebedarf zusätzlich möglich |
Stand: 2026. Nicht genutzte Beträge können in der Regel angespart und später für geeignete Leistungen verwendet werden.
Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Angebote verwendet werden. Welche Leistungen genau möglich sind, hängt vom Bundesland, vom Anbieter und von der Anerkennung des Angebots ab.
Unterstützung beim Reinigen der Wohnung, Einkaufen, Wäsche, Kochen oder anderen hauswirtschaftlichen Aufgaben.
Begleitung, Gespräche, Aktivierung, gemeinsame Beschäftigung oder Unterstützung bei der Tagesstruktur.
Begleitung zu Arztterminen, Spaziergängen, Einkäufen oder anderen notwendigen Wegen.
Angehörige können spürbar entlastet werden, wenn regelmäßige Alltagsaufgaben abgegeben werden.
Wichtig ist, dass der Anbieter oder das Angebot nach den jeweiligen Landesregeln anerkannt ist.
Häufig erfolgt die Erstattung gegen Rechnung oder über direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.
Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag besonders wichtig, weil noch kein Anspruch auf Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen besteht. Trotzdem können 131 € monatlich helfen, Unterstützung im Alltag zu organisieren.
Bei Pflegegrad 1 stehen vor allem Entlastung, Pflegehilfsmittel, Beratung und Wohnraumanpassung im Mittelpunkt.
Pflegegrad 1 ansehen →Zusätzlich können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragt werden.
Pflegehilfsmittel ansehen →Auch Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können bei Pflegegrad 1 wichtig sein.
Mehr zum Wohnumbau →Der Entlastungsbetrag wird in der Regel nicht frei auf das Konto überwiesen. Meist müssen Rechnungen eingereicht oder Leistungen über anerkannte Anbieter direkt abgerechnet werden. Wichtig ist daher, vorab zu prüfen, ob der jeweilige Anbieter anerkannt ist.
Häufig zahlen Pflegebedürftige zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei der Pflegekasse ein.
Manche Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, wenn eine entsprechende Abtretung vereinbart wurde.
Nicht genutzte Monatsbeträge können häufig angespart und später für anerkannte Leistungen eingesetzt werden.
Frau Berger hat Pflegegrad 2 und lebt zu Hause. Ihre Tochter unterstützt sie regelmäßig, ist aber durch Beruf und Familie stark eingebunden. Über einen anerkannten Anbieter nutzt Frau Berger zweimal im Monat Unterstützung im Haushalt.
Die Kosten können über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich abgerechnet werden. So wird die Tochter entlastet und Frau Berger kann länger sicher in ihrer eigenen Wohnung bleiben.
Der Entlastungsbetrag wird sehr oft nicht genutzt, obwohl ein Anspruch besteht. Häufig liegt das daran, dass die Abrechnung oder die Anbieteranerkennung unklar ist.
Der Entlastungsbetrag wird normalerweise nicht einfach monatlich ausgezahlt, sondern ist für bestimmte Leistungen zweckgebunden.
Wenn der Anbieter nicht anerkannt ist, kann die Pflegekasse die Erstattung ablehnen. Deshalb sollte die Anerkennung vorher geprüft werden.
Nicht genutzte Beträge können nicht unbegrenzt gesammelt werden. Deshalb sollte regelmäßig geprüft werden, wie viel Budget noch verfügbar ist.
Wir helfen Ihnen dabei, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Pflegegeld, Pflegedienst und weitere Ansprüche sinnvoll einzuordnen.
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich. Das entspricht bis zu 1.572 € pro Jahr.
Anspruch besteht grundsätzlich für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und anerkannte Leistungen genutzt werden.
In der Regel nicht frei als monatliche Geldleistung. Der Betrag wird meist gegen Rechnung erstattet oder über anerkannte Anbieter direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Nicht genutzte Beträge können in der Regel angespart und später verwendet werden. Allerdings gelten zeitliche Grenzen, deshalb sollte das verfügbare Budget regelmäßig geprüft werden.
Ja, wenn es sich um ein anerkanntes Angebot handelt und die Leistung den Vorgaben der Pflegekasse entspricht.
Ja. Gerade bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag besonders wichtig, weil noch kein Anspruch auf Pflegegeld besteht.