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PflegeKaiser · Entlastungsbetrag

Entlastungsbetrag 2026

Der Entlastungsbetrag unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag. Er beträgt 131 € monatlich und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung, Betreuung oder Entlastung eingesetzt werden.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegekasse. Er soll Pflegebedürftige im Alltag unterstützen und pflegende Angehörige entlasten. Anspruch besteht grundsätzlich ab Pflegegrad 1, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

131 € monatlich
1.572 € maximal pro Jahr
PG 1–5 für alle Pflegegrade
zweckgebunden keine freie Auszahlung

Entlastungsbetrag nach Pflegegrad 2026

Der Entlastungsbetrag ist bei allen Pflegegraden gleich hoch. Anders als Pflegegeld wird er nicht einfach monatlich überwiesen, sondern für anerkannte Leistungen verwendet.

Pflegegrad Entlastungsbetrag 2026 Hinweis
Pflegegrad 1 131 € monatlich Besonders wichtig, da kein Pflegegeld besteht
Pflegegrad 2 131 € monatlich Zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen möglich
Pflegegrad 3 131 € monatlich Zur Entlastung im Alltag nutzbar
Pflegegrad 4 131 € monatlich Kann Angehörige bei hohem Pflegebedarf entlasten
Pflegegrad 5 131 € monatlich Auch bei sehr hohem Pflegebedarf zusätzlich möglich

Stand: 2026. Nicht genutzte Beträge können in der Regel angespart und später für geeignete Leistungen verwendet werden.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Angebote verwendet werden. Welche Leistungen genau möglich sind, hängt vom Bundesland, vom Anbieter und von der Anerkennung des Angebots ab.

🏠

Hilfe im Haushalt

Unterstützung beim Reinigen der Wohnung, Einkaufen, Wäsche, Kochen oder anderen hauswirtschaftlichen Aufgaben.

👥

Betreuung im Alltag

Begleitung, Gespräche, Aktivierung, gemeinsame Beschäftigung oder Unterstützung bei der Tagesstruktur.

🚶

Begleitung außer Haus

Begleitung zu Arztterminen, Spaziergängen, Einkäufen oder anderen notwendigen Wegen.

🤝

Entlastung Angehöriger

Angehörige können spürbar entlastet werden, wenn regelmäßige Alltagsaufgaben abgegeben werden.

🧾

Anerkannte Anbieter

Wichtig ist, dass der Anbieter oder das Angebot nach den jeweiligen Landesregeln anerkannt ist.

📋

Abrechnung mit Nachweis

Häufig erfolgt die Erstattung gegen Rechnung oder über direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag besonders wichtig, weil noch kein Anspruch auf Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen besteht. Trotzdem können 131 € monatlich helfen, Unterstützung im Alltag zu organisieren.

1

Pflegegrad 1 Leistungen

Bei Pflegegrad 1 stehen vor allem Entlastung, Pflegehilfsmittel, Beratung und Wohnraumanpassung im Mittelpunkt.

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🏡

Wohnumfeld verbessern

Auch Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können bei Pflegegrad 1 wichtig sein.

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Wie wird der Entlastungsbetrag abgerechnet?

Der Entlastungsbetrag wird in der Regel nicht frei auf das Konto überwiesen. Meist müssen Rechnungen eingereicht oder Leistungen über anerkannte Anbieter direkt abgerechnet werden. Wichtig ist daher, vorab zu prüfen, ob der jeweilige Anbieter anerkannt ist.

🧾

Rechnung einreichen

Häufig zahlen Pflegebedürftige zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei der Pflegekasse ein.

🔁

Direktabrechnung

Manche Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, wenn eine entsprechende Abtretung vereinbart wurde.

📅

Beträge ansparen

Nicht genutzte Monatsbeträge können häufig angespart und später für anerkannte Leistungen eingesetzt werden.

Praxisbeispiel: Entlastungsbetrag im Alltag

Frau Berger hat Pflegegrad 2 und lebt zu Hause. Ihre Tochter unterstützt sie regelmäßig, ist aber durch Beruf und Familie stark eingebunden. Über einen anerkannten Anbieter nutzt Frau Berger zweimal im Monat Unterstützung im Haushalt.

Die Kosten können über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich abgerechnet werden. So wird die Tochter entlastet und Frau Berger kann länger sicher in ihrer eigenen Wohnung bleiben.

Häufige Fehler beim Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag wird sehr oft nicht genutzt, obwohl ein Anspruch besteht. Häufig liegt das daran, dass die Abrechnung oder die Anbieteranerkennung unklar ist.

⚠️

Geldleistung erwarten

Der Entlastungsbetrag wird normalerweise nicht einfach monatlich ausgezahlt, sondern ist für bestimmte Leistungen zweckgebunden.

Nicht anerkannte Anbieter nutzen

Wenn der Anbieter nicht anerkannt ist, kann die Pflegekasse die Erstattung ablehnen. Deshalb sollte die Anerkennung vorher geprüft werden.

📅

Ansprüche verfallen lassen

Nicht genutzte Beträge können nicht unbegrenzt gesammelt werden. Deshalb sollte regelmäßig geprüft werden, wie viel Budget noch verfügbar ist.

Möchten Sie wissen, wie Sie den Entlastungsbetrag nutzen können?

Wir helfen Ihnen dabei, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Pflegegeld, Pflegedienst und weitere Ansprüche sinnvoll einzuordnen.

Ansprüche prüfen lassen

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich. Das entspricht bis zu 1.572 € pro Jahr.

Wer bekommt den Entlastungsbetrag?

Anspruch besteht grundsätzlich für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und anerkannte Leistungen genutzt werden.

Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?

In der Regel nicht frei als monatliche Geldleistung. Der Betrag wird meist gegen Rechnung erstattet oder über anerkannte Anbieter direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Kann man den Entlastungsbetrag ansparen?

Nicht genutzte Beträge können in der Regel angespart und später verwendet werden. Allerdings gelten zeitliche Grenzen, deshalb sollte das verfügbare Budget regelmäßig geprüft werden.

Kann der Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe genutzt werden?

Ja, wenn es sich um ein anerkanntes Angebot handelt und die Leistung den Vorgaben der Pflegekasse entspricht.

Gibt es den Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?

Ja. Gerade bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag besonders wichtig, weil noch kein Anspruch auf Pflegegeld besteht.

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