Entlastungsbetrag
131 € monatlich für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag.
Welche Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 1 bis 5 zu? Hier finden Sie einen klaren Überblick über Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und weitere Zuschüsse.
Wählen Sie den passenden Einstieg. Die Pflegekassenleistungen hängen davon ab, ob bereits ein Pflegegrad vorhanden ist, wie die Pflege organisiert wird und welche Unterstützung benötigt wird.
Alle Ansprüche bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5 verständlich erklärt.
Mehr erfahren → 💶Für häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen.
Pflegegeld ansehen → 🤝Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung zu Hause unterstützt.
Sachleistungen prüfen → 📝So stellen Sie den Antrag und bereiten sich auf die Begutachtung vor.
Zum Antrag →Die wichtigsten monatlichen Leistungen unterscheiden sich je nach Pflegegrad. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden.
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld monatlich | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen monatlich | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag monatlich | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Tages- und Nachtpflege monatlich | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Stand: 2026. Die Tabelle ersetzt keine individuelle Beratung, gibt aber eine erste Orientierung zu den wichtigsten Leistungsbeträgen.
Viele Ansprüche bleiben ungenutzt, weil Betroffene und Angehörige nicht wissen, welche Unterstützung neben Pflegegeld und Pflegedienst zusätzlich möglich ist.
131 € monatlich für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag.
Wenn die private Pflegeperson verhindert ist und Ersatzpflege benötigt wird.
Vorübergehende stationäre Pflege, zum Beispiel nach Krankenhausaufenthalt.
Bis zu 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Zuschüsse für Umbauten, die Pflege zu Hause erleichtern.
Pflegegeld und Pflegedienst sinnvoll miteinander verbinden.
Wenn der Hilfebedarf gestiegen ist, kann ein Höherstufungsantrag sinnvoll sein.
Wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde oder zu niedrig ausfällt.
Ich unterstütze Sie dabei, Pflegegrad, Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und weitere Ansprüche besser einzuordnen.
Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause überwiegend privat organisiert wird. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag.
Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person gezahlt, wenn die Pflege privat organisiert wird. Pflegesachleistungen werden genutzt, wenn ein ambulanter Pflegedienst Leistungen erbringt.
Ja. Bei der Kombinationsleistung wird ein Teil der Pflegesachleistungen für den Pflegedienst genutzt. Der nicht verbrauchte Anteil kann anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Ja. Pflegeleistungen werden in der Regel nicht automatisch gezahlt. Wichtig ist oft das Datum der Antragstellung bei der Pflegekasse.