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Pflegekassenleistung

PflegeKaiser · Pflegeleistungen 2026

Pflegekassenleistungen verständlich erklärt

Welche Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 1 bis 5 zu? Hier finden Sie einen klaren Überblick über Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und weitere Zuschüsse.

Pflegeleistungen 2026 auf einen Blick

Die wichtigsten monatlichen Leistungen unterscheiden sich je nach Pflegegrad. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden.

Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld monatlich 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistungen monatlich 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Entlastungsbetrag monatlich 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Tages- und Nachtpflege monatlich 721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 €

Stand: 2026. Die Tabelle ersetzt keine individuelle Beratung, gibt aber eine erste Orientierung zu den wichtigsten Leistungsbeträgen.

Die wichtigsten Leistungsbereiche

Viele Ansprüche bleiben ungenutzt, weil Betroffene und Angehörige nicht wissen, welche Unterstützung neben Pflegegeld und Pflegedienst zusätzlich möglich ist.

🧾

Entlastungsbetrag

131 € monatlich für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag.

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🔁

Verhinderungspflege

Wenn die private Pflegeperson verhindert ist und Ersatzpflege benötigt wird.

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🏥

Kurzzeitpflege

Vorübergehende stationäre Pflege, zum Beispiel nach Krankenhausaufenthalt.

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📦

Pflegehilfsmittel

Bis zu 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

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🏡

Wohnumfeld verbessern

Zuschüsse für Umbauten, die Pflege zu Hause erleichtern.

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🧮

Kombinationsleistung

Pflegegeld und Pflegedienst sinnvoll miteinander verbinden.

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📌

Pflegegrad erhöhen

Wenn der Hilfebedarf gestiegen ist, kann ein Höherstufungsantrag sinnvoll sein.

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⚖️

Widerspruch

Wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde oder zu niedrig ausfällt.

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Unsicher, welche Leistungen Ihnen zustehen?

Ich unterstütze Sie dabei, Pflegegrad, Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und weitere Ansprüche besser einzuordnen.

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Häufige Fragen zu Pflegekassenleistungen

Ab wann bekommt man Pflegegeld?

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause überwiegend privat organisiert wird. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person gezahlt, wenn die Pflege privat organisiert wird. Pflegesachleistungen werden genutzt, wenn ein ambulanter Pflegedienst Leistungen erbringt.

Können Pflegegeld und Pflegedienst kombiniert werden?

Ja. Bei der Kombinationsleistung wird ein Teil der Pflegesachleistungen für den Pflegedienst genutzt. Der nicht verbrauchte Anteil kann anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.

Muss man Pflegekassenleistungen beantragen?

Ja. Pflegeleistungen werden in der Regel nicht automatisch gezahlt. Wichtig ist oft das Datum der Antragstellung bei der Pflegekasse.

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