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Pflegegradrechner

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Pflegegradrechner

Professionelle Einschätzung des Pflegebedarfs

1 von 8 Seiten

Persönliche Daten

Grundlegende Informationen für die Pflegegradberechnung

Modul 1: Mobilität

Bewertung der körperlichen Beweglichkeit und Positionierung

Aktivität selbständig
(0 Punkte)
überwiegend selbständig
(1 Punkt)
überwiegend unselbständig
(2 Punkte)
unselbständig
(3 Punkte)
Positionswechsel im Bett
Halten einer stabilen Sitzposition
Umsetzen
Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
Treppensteigen
Modulpunkte: 0
Gewichtete Punkte: 0

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Bewertung der geistigen und kommunikativen Fähigkeiten

Aktivität Fähigkeit vorhanden
(0 Punkte)
Fähigkeit größtenteils vorhanden
(1 Punkt)
Fähigkeit kaum vorhanden
(2 Punkte)
Fähigkeit nicht vorhanden
(3 Punkte)
Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
Örtliche Orientierung
Zeitliche Orientierung
Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben
Verstehen von Sachverhalten und Informationen
Erkennen von Risiken und Gefahren
Mitteilen von elementaren Bedürfnissen
Verstehen von Aufforderungen
Beteiligung an einem Gespräch
Modulpunkte: 0
Gewichtete Punkte: 0

* Wichtiger Hinweis: Von den Modulen 2 und 3 fließt nur das Modul mit der höheren Punktzahl in das Gesamtergebnis ein.

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Bewertung von Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Problemen

Aktivität nie oder sehr selten
(0 Punkte)
selten
(1 Punkt)
häufig
(3 Punkte)
täglich
(5 Punkte)
Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
Nächtliche Unruhe
Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
Beschädigen von Gegenständen
Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
Verbale Aggression
Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten
Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen
Wahnvorstellungen
Ängste
Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
Sozial inadäquate Verhaltensweisen
Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen
Modulpunkte: 0
Gewichtete Punkte: 0

* Wichtiger Hinweis: Von den Modulen 2 und 3 fließt nur das Modul mit der höheren Punktzahl in das Gesamtergebnis ein.

Modul 4: Selbstversorgung

Bewertung der Selbstständigkeit bei der Körperpflege und im Haushalt

Aktivität selbständig
(0 Punkte)
überwiegend selbständig
(1 Punkt)
überwiegend unselbständig
(2 Punkte)
unselbständig
(3 Punkte)
Waschen des vorderen Oberkörpers
Körperpflege im Bereich des Kopfes
Waschen des Intimbereichs
Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare
An- und Auskleiden des Oberkörpers
An- und Auskleiden des Unterkörpers
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
Essen
Trinken
Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma

Ernährung parenteral oder über Sonde

Aktivität Keine, nicht täglich oder nicht auf Dauer
(0 Punkte)
Ausschließlich oder nahezu ausschließlich
(3 Punkte)
Täglich, zusätzlich zu oraler Nahrung
(6 Punkte)
Ernährung parenteral oder über Sonde
Modulpunkte: 0
Gewichtete Punkte: 0

Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Bewertung des Umgangs mit Behandlungen und Therapien

Bewertung: Geben Sie die Häufigkeiten der Maßnahmen ein. Diese werden automatisch in Durchschnittswerte pro Tag umgerechnet.

Tabelle 1: Medizinische Maßnahmen

Aktivität entfällt oder selbständig pro Tag
(Anzahl)
pro Woche
(Anzahl)
pro Monat
(Anzahl)
Medikation
Injektionen (subcutan oder intramuskulär)
Versorgung intravenöser Zugänge (Port)
Absaugen und Sauerstoffgabe
Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen
Messung und Deutung von Körperzuständen
Körpernahe Hilfsmittel
Teilergebnis 1 (F 4.5.1 bis F 4.5.7): 0 Punkte
Durchschnitt pro Tag: 0 Maßnahmen

Tabelle 2: Wundversorgung und Therapiemaßnahmen

Aktivität entfällt oder selbständig pro Tag
(Anzahl)
pro Woche
(Anzahl)
pro Monat
(Anzahl)
Verbandswechsel und Wundversorgung
Versorgung mit Stoma
Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden
Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
Teilergebnis 2 (F 4.5.8 bis F 4.5.11): 0 Punkte
Durchschnitt pro Tag: 0 Maßnahmen

Tabelle 3: Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung

Aktivität entfällt oder selbständig täglich
(60 Punkte)
pro Woche
(× 8,6)
pro Monat
(× 2)
Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung

Tabelle 4: Arztbesuche und medizinische Einrichtungen

Aktivität entfällt oder selbständig pro Woche
(× 4,3)
pro Monat
(× 1)
Arztbesuche
Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu drei Stunden)
Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als drei Stunden)
Teilergebnis 3 (F 4.5.12 bis F 4.5.15): 0 Punkte
Gesamtpunkte: 0

Tabelle 5: Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften

Aktivität entfällt oder selbständig
(0 Punkte)
überwiegend selbständig
(1 Punkt)
überwiegend unselbständig
(2 Punkte)
unselbständig
(3 Punkte)
Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften
Teilergebnis 4 (F 4.5.16): 0 Punkte
Modulpunkte: 0
Gewichtete Punkte: 0

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Bewertung der Selbstständigkeit bei der Alltagsgestaltung und sozialen Teilhabe

Aktivität selbständig
(0 Punkte)
überwiegend selbständig
(1 Punkt)
überwiegend unselbständig
(2 Punkte)
unselbständig
(3 Punkte)
Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
Ruhen und Schlafen
Sich beschäftigen
Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds
Modulpunkte: 0
Gewichtete Punkte: 0

Gesamtauswertung

Zusammenfassung aller Module und Pflegegradeinstufung

Modulübersicht

Modul Modulpunkte Gewichtung Gewichtete Punkte
Modul 1: Mobilität 0 10% 0
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 0 15%* 0
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 0 15%* 0
Modul 4: Selbstversorgung 0 40% 0
Modul 5: Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen 0 20% 0
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 0 15% 0
Gesamtergebnis - 100% 0

* Wichtiger Hinweis: Von den Modulen 2 und 3 fließt nur das Modul mit der höheren Punktzahl in das Gesamtergebnis ein.

Ermittelter Pflegegrad

-
Bitte füllen Sie alle Module aus

Leistungsansprüche ab 2025

Leistungsart PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI - 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Pflegegeld nach § 37 SGB XI - 347 € 599 € 800 € 999 €
Unterstützungsleistungen für Hilfen im Alltag nach § 45b SGB XI 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Entlastungsbudget (jährlich) - 3.539 € 3.539 € 3.539 € 3.539 €
Wohnumfeldverbesserungen nach § 40 SGB XI 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 €
Vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI 131 € 805 € 1.319 € 1.855 € 2.096 €

Ihre Leistungsansprüche:

Bitte füllen Sie alle Module aus, um Ihre Leistungsansprüche zu sehen.

Selbstständigkeitsformen

selbständig

Die Person kann die Handlung beziehungsweise Aktivität in der Regel selbständig durchführen. Möglicherweise ist die Durchführung erschwert oder verlangsamt oder nur unter Nutzung von Hilfs-/Pflegehilfsmitteln möglich. Entscheidend ist jedoch, dass die Person keine personelle Hilfe benötigt. Vorübergehende oder nur vereinzelt auftretende Beeinträchtigungen sind nicht zu berücksichtigen.

überwiegend selbständig

Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbständig durchführen. Dementsprechend entsteht nur ein geringer, mäßiger Aufwand für die Pflegeperson. Überwiegend selbständig ist eine Person also dann, wenn eine oder mehrere der folgenden Hilfestellungen erforderlich sind:

  • Unmittelbares Zurechtlegen, Richten von Gegenständen meint die Vorbereitung einer Aktivität durch Bereitstellung sächlicher Hilfen, damit die Person die Aktivität dann selbständig durchführen kann.
  • Aufforderung bedeutet, dass die Pflegeperson (gegebenenfalls auch mehrfach) einen Anstoß geben muss, damit die oder der Betroffene die jeweilige Tätigkeit allein durchführt.
  • Unterstützung bei der Entscheidungsfindung bedeutet, dass zum Beispiel verschiedene Optionen zur Auswahl angeboten werden müssen, die Person danach aber selbständig entscheidet.
  • Partielle Beaufsichtigung und Kontrolle meint die Überprüfung, ob die Abfolge einer Handlung eingehalten wird sowie die Kontrolle der korrekten und sicheren Durchführung.
  • Punktuelle Übernahme von Teilhandlungen der Aktivität bedeutet, dass nur einzelne Handreichungen erforderlich sind, die Person den überwiegenden Teil der Aktivität aber selbständig durchführt.
  • Anwesenheit aus Sicherheitsgründen: Wenn eine Person eine Aktivität selbständig ausführen kann, aber aus nachvollziehbaren Sicherheitsgründen die Anwesenheit einer anderen Person benötigt, trifft die Bewertung „überwiegend selbständig" zu.

überwiegend unselbständig

Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbständig durchführen. Es sind aber Ressourcen vorhanden, so dass sie sich beteiligen kann. Dies setzt umfassende Anleitung oder aufwendige Motivation auch während der Aktivität voraus oder ein erheblicher Teil der Handlung muss übernommen werden.

unselbständig

Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbständig durchführen beziehungsweise steuern, auch nicht in Teilen. Es sind kaum oder keine Ressourcen vorhanden. Die Pflegeperson muss alle oder nahezu alle Teilhandlungen anstelle der betroffenen Person durchführen.

Fähigkeitsformen - Modul 2

0 = Fähigkeit vorhanden, unbeeinträchtigt

Die Fähigkeit ist (nahezu) vollständig vorhanden.

1 = Fähigkeit größtenteils vorhanden

Die Fähigkeit ist überwiegend (die meiste Zeit über, in den meisten Situationen), aber nicht durchgängig vorhanden. Die Person hat Schwierigkeiten, höhere oder komplexere Anforderungen zu bewältigen.

2 = Fähigkeit in geringem Maße vorhanden

Die Fähigkeit ist stark beeinträchtigt, aber erkennbar vorhanden. Die Person hat häufig oder in vielen Situationen Schwierigkeiten. Sie kann nur geringe Anforderungen bewältigen. Es sind Ressourcen vorhanden.

3 = Fähigkeit nicht vorhanden

Die Fähigkeit ist nicht oder nur in sehr geringem Maße (sehr selten) vorhanden.

Häufigkeitsformen - Modul 3

Häufigkeiten des Unterstützungsbedarfs

Es werden folgende Häufigkeiten des Unterstützungsbedarfs erfasst:

0 = nie oder sehr selten

Das Verhalten tritt nie oder nur sehr selten auf.

1 = selten

Das heißt ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen.

3 = häufig

Das heißt zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich.

5 = täglich

Das Verhalten tritt täglich auf.

Modul 5: Therapiebedingter Unterstützungsbedarf

Tabelle 1: Medizinische Maßnahmen (F 4.5.1 bis F 4.5.7)

Hier werden die Häufigkeiten der medizinischen Maßnahmen erfasst und in einen Durchschnittswert pro Tag umgerechnet.

Bewertung:

  • 0 Punkte: keine oder seltener als einmal täglich
  • 1 Punkt: mindestens ein- bis maximal dreimal täglich
  • 2 Punkte: mehr als dreimal bis maximal achtmal täglich
  • 3 Punkte: mehr als achtmal täglich

Tabelle 2: Wundversorgung und Therapie (F 4.5.8 bis F 4.5.11)

Hier werden die Häufigkeiten der Wundversorgung und Therapiemaßnahmen erfasst und in einen Durchschnittswert pro Tag umgerechnet.

Bewertung:

  • 0 Punkte: nie oder seltener als einmal wöchentlich
  • 1 Punkt: ein- bis mehrmals wöchentlich
  • 2 Punkte: ein- bis unter dreimal täglich
  • 3 Punkte: mindestens dreimal täglich

Tabelle 3: Zeit- und technikintensive Maßnahmen (F 4.5.12)

Diese Maßnahmen werden mit besonderen Punktwerten bewertet:

  • Täglich: 60 Punkte (z.B. invasive Beatmung)
  • Wöchentlich: Anzahl × 8,6 Punkte
  • Monatlich: Anzahl × 2 Punkte

Tabelle 4: Arztbesuche und medizinische Einrichtungen (F 4.5.13 bis F 4.5.15)

Besuche werden mit folgenden Faktoren bewertet:

  • Wöchentlich: Anzahl × 4,3 Punkte
  • Monatlich: Anzahl × 1 Punkt

Tabelle 5: Diät und Verhaltensvorschriften (F 4.5.16)

Bewertung der Selbstständigkeit bei der Einhaltung von Diäten und Verhaltensvorschriften:

  • 0 Punkte: entfällt oder selbständig
  • 1 Punkt: überwiegend selbständig
  • 2 Punkte: überwiegend unselbständig
  • 3 Punkte: unselbständig

Bewertung Tabelle 3 & 4 zusammen

Die Punkte aus Tabelle 3 und 4 werden addiert und wie folgt bewertet:

  • 0 bis unter 4,3: 0 Punkte
  • 4,3 bis unter 8,6: 1 Punkt
  • 8,6 bis unter 12,9: 2 Punkte
  • 12,9 bis unter 60: 3 Punkte
  • 60 und mehr: 60 Punkte

Gesamtbewertung Modul 5

Alle Teilergebnisse werden addiert und mit 20% gewichtet:

  • 0 Punkte: 0 gewichtete Punkte
  • 1 Punkt: 5 gewichtete Punkte
  • 2-3 Punkte: 10 gewichtete Punkte
  • 4-5 Punkte: 15 gewichtete Punkte
  • 6-15 Punkte: 20 gewichtete Punkte